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Hohe Haftstrafen nach tödlichem Trinkgelage

Zwei junge Männer misshandelten sturzbetrunkenes Opfer

Trier (ddp). Im Prozess um ein Trinkgelage mit tödlichem Ausgang hat das Landgericht Trier die beiden Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Rainer M. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dabei berücksichtigte die Kammer eine noch nicht ganz verbüßte Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen räuberischer Erpressung. Der zur Tatzeit 24-jährige Kevin B. erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten für den Tod eines 44-jährigen alkoholabhängigen Mannes verantwortlich waren. Sie hätten ihr Opfer im Januar 2008 nach einem Streit in seiner Wohnung ins Schlafzimmer gezerrt, dieses verschlossen und den Mann dort mindestens eine halbe Stunde festgehalten, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Dort hätten sie ihm eine zu dreiviertel volle Flasche Wodka und mindestens eine Flasche Wein eingeflößt. B. habe das Opfer zudem in die Rippen geschlagen, wissend, dass der Mann bereits eine Rippenverletzung gehabt hatte. M. habe dem am Boden liegenden Mann auch noch mit einer Krücke auf dessen Handrücken gestoßen.

Die Angeklagten hätten keinen akuten Anlass gehabt daran zu denken, dass ihr Opfer sterben könnte, da der Mann offenbar schon in früheren Fällen in seiner Wohnung bei Streitigkeiten mit Alkohol beruhigt worden sei, sagte der Richter. Das spreche zu ihren Gunsten.

Der Mann war infolge des extremen Alkoholkonsums bewusstlos geworden und hatte einen Herzstillstand erlitten. Ein Notarzt reanimiert ihn zwar, doch lag er danach nur noch im Wachkoma. Die Alkoholkonzentration im Blut lag laut einer Gutachterin je nach Berechnungsgrundlage zwischen 4,05 und 5,63 Promille. Der Mann starb zwei Monate später in einem Pflegeheim.

Positiv wertete das Gericht bei der Strafbemessung das frühe Geständnis von Rainer M., die Reue der beiden Angeklagten sowie ihre Besuche am Krankenbett ihres Opfers. Ohne die Aussagen von M. wäre das Verfahren anders gelaufen, unterstrich der Vorsitzende Richter. Es sei ein Fall, der sich im Verborgenen abgespielt habe. Das Opfer sei tot und es gebe keine konkreten Zeugen.

Das Urteil im Fall von M. ist rechtskräftig. Seine Verteidigung sowie der Staatsanwalt verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Der Verteidiger von B., der für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert hatte, äußerte sich dazu noch nicht.

(Az.: 80333JS7869/08jug.2a KLs)

(ddp)

veröffentlicht am 11.03.2010 18:41Uhr
 
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